Bericht zu Antragsformular A38

In der vergangenen Heimstunde – 2025-Q1-FEB-HS01 – mussten unsere Guides (folgend „GU“) und Späher (folgend „SP“) das Antragsformular für den Passierschein A38 bei der Bundesbehörde für Rautavistik und Scoutavistik (folgend „BBHFRVKUSTK“) vollständig, und nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt, einreichen. Die scheinbar einfache Aufgabe erwies sich jedoch als Bürokratische Glanzleistung. Für jeden Abschnitt des Antragsformulars – davon gab es sechs an der Zahl – musste ein eigenes Antrags-Antragsformular notariell genehmigt werden und dafür mussten einige Aufgaben erledigt werden.

In einer Aufgabe mussten die GU und SP ein vom BBHFRVKUSTK gesetzlich festgelegtes Lied gurgeln, welches die restlichen GU und SP der Patrulle erraten mussten. In einer anderen durfte das Antragsformularantragsnotarbescheinigungsgrundstück nur mit einer vorgeschriebenen Anzahl  von Händen und Beinen betreten werden. In weiteren Aufgaben musste ein Zaubertrick erfunden werden, welcher laut einer Originalitätsskala von 1-10 und einer Erstaunungsskala von 10-1 eingeordnet wurde, es musste 100 mal gemeinsam geblinzelt werden, eine Menschenpyramide gebaut werden, welche den Bauvorschriften der zuständigen Gemeinde entsprechen musste und zu guter Letzt den linken mit dem rechten Socken tauschen.

Bei einer erfolgreich absolvierten Aufgabe wurde das Antrags-Antragsformular notariell bestätigt und daraufhin wurde ein Abschnitt für das Antragsformular für den Passierschein A38 ausgehändigt. Die ausgefüllten Antragsformulare mussten die GU und SP am Ende der Heimstunde bei ihren Leitern – welche vom BBHFRVKUSTK getestet wurden – einreichen. Zwei Abschnitte müssen nun für jeweils 3 bzw. 7 Jahre aufbewahrt werden. Ob die GUSP diese auch in der kommenden Heimstunde vorweisen können?

– Tobsi

Dieser Bericht wurde nach PPÖ-Norm: 1928-S6 gefertigt. Es besteht ein Wahrheitsausschluss nach §6 Abs. 8 der allgemeinspezifischen Detailgesamtheitsvorschriftsempfehlung.